Das gegen mich – Jens M. Stober eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen „Gewaltdarstellung“ wurde von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit Verfügung vom 17.01.2011 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eigestellt. Die Verdachtsmomente eines strafbaren Verhaltens, dass das Computerspiel gegen die Menschenwürde verstößt, sind somit juristisch abgewiesen.