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BILD Artikel zum Computerspiel “1378km” verletzen journalistische Sorgfaltspflicht

Die Missbilligungen betreffen den Bericht auf BILD-Online mit dem Titel „Wird das widerwärtige DDR-Ballerspiel verboten?“ am 29.09.2010 und den Bericht in BILD unter der Überschrift „Widerwärtig! DDR-Todesstreifen als Ballerspiel“. Der Beschwerdeausschuss erkennt in beiden Berichterstattungen eine Verletzung der in Ziffer 2 Pressekodex definierten journalistischen Sorgfaltspflicht. 

Ergebnis: „Presseethisch bewertet der Ausschuss die Verstöße gegen die publizistischen Grundsätze als so schwerwiegend, dass er gemäß § 12 Beschwerdeordnung eine Missbilligung ausspricht. Nach § 15 Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen zu veröffentlichen. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung.“